{"id":5758,"date":"2020-12-22T10:40:51","date_gmt":"2020-12-22T09:40:51","guid":{"rendered":"https:\/\/hukki.de\/?page_id=5758"},"modified":"2022-02-14T20:36:56","modified_gmt":"2022-02-14T19:36:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hukki.de\/en\/legal-notice-and-terms\/","title":{"rendered":"HUKKI I Sausage and Salami Casings I Legal Notice and Terms"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br \/>\n<a style=\"float: right;\" href=\"https:\/\/hukki.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/1.GE_.35_AGB_deutsch_201204.pdf\" download=\"HukkiAGB\">Download GTC<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/hukki.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/download-pdf-3660827_640-150x150.png\" alt=\"\" width=\"50\" height=\"50\" \/><\/a><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Geltung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Huckfeldt &amp; Thorlichen GmbH &amp; Co. KG, Basshorn 11, D-25436 Tornesch (nachfolgend \u201eVerk\u00e4ufer&#8221;) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Be\u00adstandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber&#8221; genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Angebot und Vertragsschluss<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.<\/li>\n<li>Ein Vertrag kommt &#8211; soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart &#8211; erst mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4ti\u00adgung durch den Verk\u00e4ufer oder Ausf\u00fchrung des Auftrages zustande.<\/li>\n<li>Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegen\u00adstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/li>\n<li>Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erkl\u00e4rung \u00fcbermittelt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Preise und Zahlung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich soweit nicht anders schriftlich vereinbart in Euro ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/li>\n<li>Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von drei\u00dfig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 9 % \u00fcber dem jeweiligen Basissatz zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.<\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmen\u00advertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Lieferung und Lieferzeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Lieferungen erfolgen, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Regelungen, ab Werk.<\/li>\n<li>Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer kann &#8211; unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers &#8211; vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Ver\u00adschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nach\u00adkommt<em>.<\/em><\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerun\u00adgen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus\u00adses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. Bsp. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6g\u00adlich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungs\u00adzwecks verwendbar ist,<\/li>\n<li>die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und<\/li>\n<li>dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (au\u00dfer, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).\n<ul>\n<li>Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 7 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahren\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Tornesch, Kreis Pinneberg, soweit nichts anderes bestimmt ist.<\/li>\n<li>Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (z. Bsp. den Versand) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<\/li>\n<li>Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verk\u00e4ufer betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<\/li>\n<li>Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/li>\n<li>Beanstandungen wegen Transportsch\u00e4den hat der Auftraggeber unmittelbar gegen\u00fcber dem Transportunternehmen innerhalb der vorgesehenen Fristen geltend zu machen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware nach M\u00f6glichkeit sofort nach Eingang gr\u00fcndlich zu pr\u00fcfen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die \u00e4u\u00dfere Beschaffenheit der Lieferung. Der K\u00e4ufer ist gehalten, auch den Inhalt gelieferter Verpackungen zu kontrollieren.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen des Verk\u00e4ufers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.<\/li>\n<li>Zur Wahrung seiner M\u00e4ngelanspr\u00fcche hat der Auftraggeber den nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachzukommen. Unterl\u00e4sst der Auftraggeber die Mangelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein sol\u00adcher Mangel sp\u00e4ter, so muss die Anzeige innerhalb einer Woche nach der Entdeckung gemacht werden. Andern\u00adfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.<\/li>\n<li>Im Falle der Lieferung von Waren, welche weiterverarbeitet werden sollen, hat die vom Auftraggeber nach \u00a7377 HGB geschuldete Untersuchung vor der Weiterverarbeitung zu erfolgen.<\/li>\n<li>Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der Auftraggeber, unter den in Ziffer 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong>Haftung auf Schadensersatz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverlet\u00adzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 7 eingeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzli\u00adchen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/li>\n<li>Soweit der Verk\u00e4ufer gem. Ziffer 7.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Die Einschr\u00e4nkung dieser Ziffer 7 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforde\u00adrung, vor, die ihm, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Auftraggeber zustehen. Dies gilt auch, wenn Sie Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen leisten.<\/li>\n<li>Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen stets f\u00fcr den Verk\u00e4ufer als Hersteller, ohne diesen zu verpflichten; die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so er\u00adwirbt der Verk\u00e4ufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den ande\u00adren verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr Vorbehaltsware. Ist die neu hergestellte Sache Hauptsache i. S. d. \u00a7 947 Abs. 2 BGB r\u00e4umt der Auftraggeber dem Verk\u00e4ufer das Miteigentum an dieser Sache ein, was der Verk\u00e4ufer hiermit annimmt.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Be\u00adschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Er tritt dem Verk\u00e4ufer jedoch be\u00adreits jetzt alle Forderungen bis zur H\u00f6he des vom Verk\u00e4ufer hierf\u00fcr in Rechnung gestellten Betrages (einschlie\u00dflich Um\u00adsatzsteuer) ab, die dem Auftraggeber aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen. Gleiches gilt f\u00fcr eventuelle Schadensersatzanspr\u00fcche. Der Auftraggeber bleibt auch nach dieser Abtretung zum Einzug der Forderungen berechtigt. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich jedoch vor, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflich\u00adtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<\/li>\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer zur Sicherstellung des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Ei\u00adgentumsvorbehalts sowie die Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch den Verk\u00e4ufer gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/li>\n<li>Der Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftraggebers berechtigt uns vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.<\/li>\n<li>Ist der hier vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht des Landes, in das die Vorbe\u00adhaltsware geliefert wird, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Lande entsprechende Sicherung als vereinbart. Die Sicherstellung ist jeweils so zu bewirken, dass die Rechte des Verk\u00e4ufers auch im Falle einer Insolvenz gew\u00e4hrleistet sind. Ist zur Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Auftraggebers erforder\u00adlich, so verpflichten dieser sich, alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die zur Begr\u00fcndung und Erhaltung dieser Rechte erfor\u00adderlich sind.<\/li>\n<li>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, solange er eine Forderung hat, vom Auftraggeber jederzeit Auskunft dar\u00fcber zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch im Besitz des Auftraggebers ist und wo sie sich befindet. Er ist befugt, die in seinem Eigentum stehende Ware jederzeit zu besichtigen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verk\u00e4ufers Hamburg oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist in diesen F\u00e4llen jedoch Hamburg ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand: Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Rege\u00adlung unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen aus\u00adschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland: Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.<\/li>\n<li>Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken ent\u00adhalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Download GTC Geltung Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Huckfeldt &amp; Thorlichen GmbH &amp; Co. 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